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Familie/Großeltern

Vormundschaft für das Enkelkind – sind Großeltern vorrangig zu berücksichtigen?

Wenn die Eltern eines Enkelkindes versterben oder ihnen das Sorgerecht entzogen wird, bestellt das Familiengericht einen Vormund. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts gebietet der Schutz der Familie, dass Großeltern bei der Auswahl des Vormunds grundsätzlich vorrangig berücksichtigt werden sollten.

Für Großeltern, die die Vormundschaft übernehmen möchten, bedeutet das: Ein frühzeitig gestellter Antrag beim Familiengericht erhöht die Chancen, tatsächlich berücksichtigt zu werden.

Gleichzeitig stellt die Entscheidung klar, dass am Ende immer allein das Kindeswohl entscheidend ist. Im entschiedenen Fall blieb das Enkelkind daher in seiner bisherigen Pflegefamilie, in der es bereits länger lebte und gut integriert war. Die familiäre Kontinuität wog in diesem Fall schwerer als der Großelternvorrang.

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